Nov 192011
 

15.11.2011

"Die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament über die Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen ist eine gute Nachricht für Städte und Regionen", so Lambertz. Sie spiegelt Kernforderungen eines kürzlich veröffentlichten Berichts des Ausschusses der Regionen (AdR) wieder, den Karl-Heinz Lambertz, Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, verfasste. Der AdR-Berichterstatter drängte die Europäische Kommission, ihre Vorschläge entsprechend zu ändern und den Verwaltungsaufwand für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen, zu verringern.

Bei der Subventionierung von "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" wie beispielsweise dem öffentlichen Personennahverkehr oder der Müllentsorgung muss die öffentliche Verwaltung EU-Bestimmungen einhalten, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen. Das gültige Regelwerk ist hochkomplex und teilweise unklar; oft betrifft es kleinere, örtlich begrenzte Dienstleistungen ohne Bedeutung für den Handel oder gar grenzüberschreitende Geschäfte. Im März 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission erste Pläne für eine Reform dieser Regelungen. Karl-Heinz Lambertz (BE/SPE) nahm diese Pläne für den Ausschuss der Regionen (AdR) genau unter die Lupe und erarbeitete eine erste AdR-Stellungnahme im Juli sowie, nach dem Vorliegen neuer Gesetzesvorschläge, eine revidierte Stellungnahme im Oktober.

Der Standpunkt des Europäischen Parlaments wurde von Peter Simon (DE/S&D), ehemaliger Leiter des Europabüros der Stadt Mannheim, ausgearbeitet und heute Nachmittag in Straßburg angenommen. Karl-Heinz Lambertz begrüßte den EP-Bericht: "Die heutige Abstimmung zeigt, dass das Europäische Parlament und der Ausschuss der Regionen in der Frage der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse an einem Strang ziehen. Wir brauchen eine größere Flexibilität und Rechtssicherheit für lokale und regionale Gebietskörperschaften. Sie sollten sich ganz auf das Erbringen der Dienstleistungen und deren Qualität konzentrieren statt auf Papierkram für Brüssel. Jetzt ist die Europäische Kommission an der Reihe, den unnötigen Verwaltungsaufwand zu verringern."

Ganz im Sinne des AdR stimmte das EP zu, die so genannte "De-minimis"-Schwelle anzuheben, unterhalb derer öffentliche Zuschüsse nicht der EU-Kontrolle für staatliche Beihilfen unterliegen. Diese Schwelle beträgt gegenwärtig 200 000 EUR über drei Jahre. Während der AdR eine klare und ehrgeizige Schwelle von 800 000 EUR pro Jahr vorschlug, wird im EP-Bericht kein genauer Wert empfohlen.

Des Weiteren befürwortet AdR-Berichterstatter Lambertz, dass das EP unter den Anwendungsbedingungen für diese "De-minimis"-Schwelle kein neues "Bevölkerungskriterium" vorsieht und damit nicht der Position der Europäischen Kommission folgt. Für den AdR ist die Bevölkerungszahl kein Gradmesser für die Bedeutung der Tätigkeit einer öffentlichen Verwaltung für den Handel. Der AdR befürchtet, ein solches Bevölkerungskriterium würde die Städte und Regionen benachteiligen, die diese Dienstleistungen gemeinsam erbringen, um öffentliche Gelder zu sparen.

Genau wie der AdR spricht sich das Europäische Parlament gegen das Festlegen von Qualitäts- und Effizienzkriterien für öffentliche Dienstleistungen auf europäischer Ebene aus. Dabei argumentiert der AdR, dass sich das Mandat der Kommission als Hüterin der EU-Wettbewerbsregeln keineswegs auf die Prüfung der effizienten Zuweisung öffentlicher Mittel durch die nationalen, regionalen oder lokalen Behörden erstreckt.

Der AdR und das Europäische Parlament unterstützen beide die bestehenden Freistellungsregeln von der Notifizierungspflicht für Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau und Krankenhäuser; sie möchten diese auch auf andere Bereiche wie die Altenpflege oder die Jugendfürsorge ausdehnen.

Die endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission über diese Vorschläge wird Anfang 2012 erwartet.

 

© Europäische Union, 1995-2011
Quelle:
europa.eu

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