Mai 152011
 

EPSO/AD/208-214/11 – Rechts- und Sprachsachverständige (AD 7)

EPSO führt offene Auswahlverfahren für Rechts- und Sprachsachverständige für die folgenden Sprachen durch:

  • Bulgarisch (EPSO/AD/208/11)
  • Polnisch (EPSO/AD/212/11)
  • Estnisch (EPSO/AD/209/11)
  • Slowenisch (EPSO/AD/213/11)
  • Ungarisch (EPSO/AD/210/11)
  • Schwedisch (EPSO/AD/214/11)
  • Maltesisch (EPSO/AD/211/11)

 
Die Auswahlverfahren dienen der Erstellung von Reservelisten für einen Zweig oder für zwei Zweige:

  • Zweig "Gerichtshof"
  • Zweig "Parlament/Rat"

Sie können sich nur zu einem der sieben Auswahlverfahren anmelden und müssen sich dabei für einen der beiden Zweige entscheiden.

Allgemeine Bedingungen 

  • Sie müssen Staatsbürger eines EU-Landes sein.
  • Sie müssen einen Hochschulabschluss in bulgarischem, estnischem, maltesischem, polnischem, schwedischem, slowenischem oder ungarischem Recht erworben haben.
  • Ihr Kompetenzprofil muss der beschriebenen Tätigkeit entsprechen.
  • Sie müssen Kenntnisse in drei Sprachen haben: einer Hauptsprache und zwei Ausgangssprachen. Die zugelassenen Sprachkombinationen finden Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (siehe nachstehender Link).

Das Wichtigste in Kürze

Als Rechts- und Sprachsachverständige(r) bei den Europäischen Institutionen spielen Sie eine bedeutende Rolle bei der Gesetzgebung. Es ist wichtig, dass alle neuen Gesetze in jeder europäischen Sprache die gleiche Bedeutung haben und es ist Ihre Aufgabe, dies sicherzustellen.

Wir suchen Menschen mit einer speziellen Kombination von Fähigkeiten: kompetente Juristen mit hervorragenden Sprachkenntnissen und einer natürlichen Begabung dafür, den Sinn von EU-Gesetzen genau zu erfassen.

Ausgezeichnetes Urteilsvermögen und eine stetige Erweiterung Ihrer Kenntnisse sind unabdingbar, denn ein einziges Komma kann die Bedeutung und somit Auslegung eines Gesetzes grundlegend verändern. Dies ist die Gelegenheit für Sie, Ihr gesamtes Wissen und Können anzuwenden.

Um für uns zu arbeiten, müssen Sie über eine juristische Qualifikation verfügen, die Sie in einem der folgenden Länder erworben haben, dessen Sprache Sie zudem perfekt beherrschen:

  • Bulgarien
  • Estland
  • Ungarn
  • Malta
  • Polen
  • Slowenien
  • Schweden

Darüber hinaus müssen Sie gründliche Kenntnisse von zwei weiteren EU-Sprachen besitzen. Weiters sollten Sie Erfahrung im Abfassen und Übersetzen von Rechtstexten haben und von Ihrem ersten Tag an bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.

Die EPSO-Website informiert Sie über alles, was Sie über die berufliche Laufbahn eines Rechts- und Sprachsachverständigen wissen müssen.
Dazu gehören die Erfahrungen von unseren Mitarbeitern, Auskünfte in Sachen Umzug und die vollständigen Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Weitergehende Informationen

zum Stellenprofil, zur Art der Tätigkeit, zu Sprachkenntnissen, zu Zulassungsbedingungen sowie zu den Auswahlverfahren – entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die am 11. Mai 2011 auf der EPSO-Webseite veröffentlicht wird.

Anmeldebeginn : 11. Mai 2011
Anmeldefrist: 15. Juni 2011, 12.00 Uhr Brüsseler Zeit
Bewerbungsverfahren: Sie müssen sich über diese Webseite online für diese allgemeinen Auswahlverfahren anmelden.
Amtsblatt C 140A

Hier anmelden

Bulgarisch (EPSO/AD/208/11) Parlament/Rat – Hier anmelden
Bulgarisch (EPSO/AD/208/11) Gerichtshof – Hier anmelden
Estnisch (EPSO/AD/209/11) Parlament/Rat – Hier anmelden
Estnisch (EPSO/AD/209/11) Gerichtshof – Hier anmelden
Ungarisch (EPSO/AD/210/11) Parlament/Rat – Hier anmelden
Ungarisch (EPSO/AD/210/11) Gerichtshof – Hier anmelden
Maltesisch (EPSO/AD/211/11) Gerichtshof – Hier anmelden
Polnisch (EPSO/AD/212/11) Parlament/Rat – Hier anmelden
Polnisch (EPSO/AD/212/11) Gerichtshof – Hier anmelden
Slowenisch (EPSO/AD/213/11) Parlament/Rat – Hier anmelden
Schwedisch (EPSO/AD/214/11) Parlament/Rat – Hier anmelden
Schwedisch (EPSO/AD/214/11) Gerichtshof – Hier anmelden

Wichtiger Hinweis

Für alle Auswahlverfahren des EPSO sind die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und der Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren die allein maßgeblichen Informationsquellen. Sie haben vorrang vor jeder Art von Information aus anderen Quellen.

 

© Europäische Union, 1995-2011
Quelle:
europa.eu

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