Nov 102011
 

Europäischer Rechnungshof
ECA/11/37, Luxemburg, den 10. November 2011

Der EuRH gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die Jahresrechnung 2010 die Finanzlage der Europäischen Union sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows des Jahres insgesamt sachgerecht darstellt. Die dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen hingegen waren nach wie vor in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet, wobei die Fehlerquote bei den EU-Ausgaben in Höhe von 122,2 Milliarden Euro 3,7 % betrug.

Bei dieser Fehlerquote handelt es sich nicht um eine Schätzung des Ausmaßes von Betrug, sondern um die Schätzung des EuRH, inwieweit gegen für Ausgaben maßgebliche Vorschriften wie etwa öffentliche Vergabevorschriften verstoßen wurde, bei von der EU kofinanzierten Projekten nicht förderfähige Kosten geltend gemacht bzw. Kosten falsch berechnet wurden oder aber von Landwirten überhöhte Flächenangaben geliefert wurden. Durch die in allen Bereichen des EU-Haushalts geprüften Kontrollsysteme wurde die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen weiterhin nur bedingt wirksam gewährleistet.

Der Themenkreis Kohäsion, Energie und Verkehr war mit einer geschätzten Fehlerquote von 7,7 % der fehlerträchtigste Ausgabenbereich der EU.
Dieser Wert ist höher als im Jahr 2009 und erklärt auch den leichten Anstieg der geschätzten Fehlerquote für den Haushalt als Ganzes. Hierbei stehen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, da sie erneut die Verhinderung oder Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern nur bedingt wirksam gewährleisteten. Außerdem bestehen weiterhin erhebliche Risiken bei den Zwischen- und Abschlusszahlungen in den Themenkreisen Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung sowie Forschung und andere interne Politikbereiche.

In den meisten Ausgabenbereichen der EU blieb die Fehlerquote gegenüber 2009 verhältnismäßig stabil.
Im Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen betrug die geschätzte Fehlerquote 2,3 %. Die unter das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem fallenden Direktzahlungen, die nahezu 40 Milliarden Euro der in diesem Bereich insgesamt geleisteten Ausgaben in Höhe von 56,8 Milliarden Euro ausmachten, waren nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet.

Die EU-Ausgaben sollten nicht nur rechtmäßig und ordnungsgemäß, sondern auch wirksam sein. Zu diesem Zweck sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Planung von EU-Ausgabenprogrammen verstärkt darauf achten, SMART-Ziele – d. h. Ziele, die konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und mit einem Datum versehen sind – festzulegen, aber auch darauf, während der Durchführung möglicherweise auftretende Risiken einzudämmen. Eine qualitativ hochwertige Leistungsberichterstattung ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die für die Verwaltung des EU-Haushalts zuständigen Stellen ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen.

EuRH-Präsident Vítor Caldeira erklärte heute vor dem Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT) des EP:

"Der Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010 bekräftigt die Hauptaussage aus den Vorjahren. Wenngleich im Laufe der Jahre schrittweise Verbesserungen in den Systemen erzielt wurden, bestehen weiterhin erhebliche Risiken für die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, die sich nur durch eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Umgestaltung der Kontrollsysteme vollständig beseitigen lassen. Die Vorschläge für sektorbezogene Rechtsvorschriften für die Ausgaben nach 2014 bieten hierfür eine passende Gelegenheit. Wie ich bereits letztes Jahr betont habe, sollten die Reformen allerdings auf eine Verbesserung der Gesamtqualität der Ausgaben ausgerichtet sein. Dies bedeutet, dass die Beherrschung und Eindämmung der Risiken für die Ordnungsmäßigkeit und die Leistungserbringung verbessert und gleichzeitig die Kontrollkosten gesenkt werden sollten."

Der EuRH veröffentlicht erstmals geschätzte Fehlerquoten sowohl für den EU-Haushalt als Ganzes als auch für einzelne Themenkreise. Die Fehlerquoten werden durch Hochrechnung der in den geprüften Stichproben von Vorgängen aufgedeckten Fehler ermittelt. Der EuRH vergleicht die geschätzte Fehlerquote mit einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 %, um – unter Berücksichtigung weiterer Nachweise – festzustellen, ob der Fehler wesentlich ist.

Mit der heutigen Vorstellung des Jahresberichts 2010 vor dem Ausschuss für Haushaltskontrolle des EP in Brüssel beginnt das Entlastungsverfahren zur Ausführung des EU-Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010. EuRH-Präsident Vítor Caldeira wird den Jahresbericht 2010 auch am Dienstag, den 15. November in Straßburg dem Plenum des Europäischen Parlaments sowie Ende November dem ECOFIN-Rat vorstellen.

Der Jahresbericht

Der Europäische Rechnungshof ist gemäß dem Vertrag für die Prüfung der Finanzen der Europäischen Union (EU) zuständig. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger. Ausführlichere Informationen über den Hof sind seinem jährlichen Tätigkeitsbericht zu entnehmen, der ebenso wie die zu den Ausgabenprogrammen und den Einnahmen der EU erstellten Sonderberichte des Hofes sowie seine Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsvorschriften auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu abrufbar ist.

Dies ist der 34. Jahresbericht des Hofes über die Ausführung des EU-Haushaltsplans; er betrifft das Haushaltsjahr 2010. Der Jahresbericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds wird getrennt vorgelegt.

Der Gesamthaushaltsplan der EU wird jährlich vom Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen. Der Jahresbericht des Hofes bildet zusammen mit seinen Sonderberichten die Grundlage für das Entlastungsverfahren, in dessen Verlauf das Europäische Parlament darüber entscheidet, ob die Europäische Kommission ihre Haushaltsvollzugsaufgaben zufriedenstellend wahrgenommen hat. Gleichzeitig mit der Übermittlung an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt der Hof seinen Jahresbericht den nationalen Parlamenten.

Zentrales Element des Jahresberichts ist die Erklärung des Hofes über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge (nachstehend: „Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge“).
Die Zuverlässigkeitserklärung steht am Anfang des Berichts. Die sich anschließenden Ausführungen dienen im Wesentlichen der Erläuterung der der Zuverlässigkeitserklärung zugrunde liegenden Prüfungstätigkeit.

  • Kapitel 1 enthält die Zuverlässigkeitserklärung und eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Prüfung des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zur Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge sowie einen zusammenfassenden Bericht über die Haushaltsführung im Jahr 2010.
  • In den Kapiteln 2 bis 7 sind die ausführlichen Prüfungsfeststellungen in Form von „spezifischen Beurteilungen“ zu den Einnahmen und Ausgaben der EU dargelegt.
    Während Kapitel 2 der Einnahmenseite des EU-Haushalts gilt, sind die Kapitel 3 bis 7 fünf Gruppen von Politikbereichen (sogenannten Themenkreisen) gewidmet, in deren Rahmen Ausgaben zulasten des EU-Haushalts bewilligt und verbucht werden. Diese Themenkreise entsprechen weitgehend den Rubriken des Finanzrahmens 2007-2013, der die großen mehrjährigen EU-Ausgabenpläne absteckt.

Die spezifischen Beurteilungen beruhen hauptsächlich auf den Ergebnissen der Prüfungen zur Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge durch den Hof sowie auf einer Bewertung der Wirksamkeit der wichtigsten für die Einnahmen und Ausgaben maßgeblichen Überwachungs- und Kontrollsysteme. Außerdem stützen sie sich auf eine Analyse der Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission.

Der diesjährige Jahresbericht unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht erheblich von den vorhergehenden Berichten:

  • Form und Inhalt der Zuverlässigkeitserklärung spiegeln die überarbeiteten, Anfang 2011 in Kraft getretenen internationalen Prüfungsgrundsätze wider.
  • Die Gliederung der spezifischen Beurteilungen wurde abgeändert, um eine sachdienlichere Analyse der EU-Ausgaben zu ermöglichen.
    Kapitel 4 umfasst die EU-Ausgaben im Politikbereich Energie und Verkehr zusammen mit den Ausgaben der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds.
    Indessen sind die Ausgaben im Zusammenhang mit Bildung, Unionsbürgerschaft, Wirtschaft und Finanzen sowie Forschung Gegenstand von Kapitel 6 — Forschung und andere interne Politikbereiche.
  • Ein neues Kapitel zu Themen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Kapitel 8) dient der Analyse der Leistungsbewertung, wie sie in den Jährlichen Tätigkeitsberichten von drei Generaldirektoren der Kommission dargelegt ist.
    Des Weiteren werden herausragende gemeinsame Fragestellungen der vom Hof im Jahr 2010 angenommenen Sonderberichte aufgezeigt.

Dieser Bericht wird zusammen mit den Antworten der Kommission — oder ggf. der anderen Organe und Einrichtungen der EU — auf die Bemerkungen des Hofes veröffentlicht. In einigen Antworten lässt die Kommission Feststellungen des Hofes in einem neuen Licht erscheinen oder verweist auf Schlussfolgerungen des Hofes, zu denen dieser gar nicht gelangt ist. Zwar berücksichtigt der Hof bei Darlegung seiner Feststellungen und Schlussfolgerungen die Anmerkungen der geprüften Stelle, doch obliegt es dem Hof als externem Prüfer, seine Prüfungsfeststellungen vorzulegen, aufgrund dieser Feststellungen Schlussfolgerungen zu ziehen und damit eine unabhängige und unparteiische Beurteilung der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge vorzunehmen.

Inhaltsverzeichnis:
Allgemeine Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Kapitel 1 — Zuverlässigkeitserklärung und zugehörige Ausführungen . . . . . . . . . . . . . . . 9
Kapitel 2 — Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Kapitel 3 — Landwirtschaft und natürliche Ressourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Kapitel 4 — Kohäsion, Energie und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Kapitel 5 — Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Kapitel 6 — Forschung und andere interne Politikbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
Kapitel 7 — Verwaltungs- und sonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
Kapitel 8 — EU-Haushalt und Ergebniserbringung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
Anhang — Finanzinformationen zum Gesamthaushaltsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227

Den vollständigen Bericht finden sie unter:
http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/9766730.PDF

 

© Europäische Union, 1995-2011
Quelle:
europa.eu

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