Sep 302011
 

IP/11/1143, Brüssel, 30. September 2011

Die Europäische Kommission hat die Rekapitalisierung der Sparkassen NCG Banco, Catalunya Banc und Unnim Banc durch den Bankenhilfsfonds Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria („FROB“) nach den EU-Beihilfevorschriften vorläufig genehmigt. Die drei Finanzinstitute wurden dieses Jahr im Rahmen der Umstrukturierung des spanischen Sparkassensystems gegründet. Die endgültige Genehmigung der Rekapitalisierungen ist an die Vorlage eines Umstrukturierungsplans gebunden, der gewährleistet, dass die langfristige Rentabilität der Finanzinstitute wiederhergestellt wird, die Anteilseigner einen angemessenen Anteil an den Umstrukturierungs-kosten tragen und die Verzerrung des Wettbewerbs beschränkt bleibt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte:

„Die Kapitalbasis der Sparkassen muss gestärkt werden, damit sie die Realwirtschaft weiterhin mit Krediten versorgen und die Umstrukturierung durchführen können, zu der sie verpflichtet sind, da sie vom FROB in erheblichem Umfang Fördermittel erhalten haben.“

Die Kommission erkennt an, dass die Maßnahmen notwendig sind, um das Vertrauen in die spanischen Finanzmärkte zu wahren und um die Solvenzkennzahlen der Kreditinstitute in der Weise zu erhöhen, dass die nach dem im Februar 2011 eingeführten spanischen Solvenzsystem vorgeschriebene Capital principal-Kennzahl von 10 % erreicht wird. Die Sparkasse NCG Banco führt das Bankgeschäft der Sparkasse Novacaixagalicia weiter, der sie zu 100 % gehörte, bevor der FROB ihr eine Rekapitalisierung in Höhe von 2,465 Mrd. EUR gewährte, welche Gegenstand der hier behandelten Prüfung ist. Bereits im Jahr 2010 hatte Novacaixagalicia eine staatliche Beihilfe in Höhe von 1,162 Mrd. EUR erhalten, die gegen wandelbare Vorzugsaktien gewährt wurde. Im Zuge der zweiten Rekapitalisierung wird der FROB die Kontrolle über NCG Banco übernehmen.

Catalunya Banc war zuvor unter dem Namen CatalunyaCaixa bekannt. Im Rahmen der ebenfalls auf wandelbaren Vorzugsaktien beruhenden Rekapitalisierung von 1,718 Mrd. EUR, die zu den im Jahr 2010 gewährten 1,25 Mrd. EUR hinzukommen, übernimmt der FROB auch die Kontrolle über Catalunya Banc.

Die Sparkasse Unnim Banc führt das Bankgeschäft der Sparkasse Unnim, der sie zu 100 % gehörte, bevor die FROB ihr die zurzeit geprüfte Rekapitalisierung von 568 Mio. EUR gewährte. Diese Rekapitalisierung kommt zu staatlichen Beihilfen in Höhe von 380 Mio. EUR (wandelbare Vorzugsaktien) hinzu, die im Rahmen der zweiten Kapitalisierung in Stammaktien umgewandelt werden. Im Zuge der zweiten Rekapitalisierung und der Umwandlung der Vorzugsaktien wird der FROB auch die Kontrolle über Unnim Banc übernehmen. Die Kommission gab die neuerlichen Rekapitalisierungen unter der Bedingung vorläufig frei, dass die Sparkassen innerhalb von sechs Monaten Umstrukturierungspläne vorlegen. Damit die Maßnahmen endgültig genehmigt werden können, müssen die Umstrukturierungspläne sicherstellen, dass die langfristige Rentabilität der Bank wiederhergestellt wird, die Anteilseigner und die Inhaber nachrangiger Forderungen einen angemessenen Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten und angemessene Maßnahmen getroffen werden, um durch die staatliche Unterstützung bedingte Wettbewerbsverfälschungen zu begrenzen.

Hintergrund

Im März 2011 nahm Spanien ein Gesetz zur Stärkung des Finanzsektors an. Mit dem Gesetz wird eine neue Eigenkapitalanforderung eingeführt, und zwar eine Kennzahl für das Capital principal, das sich aus dem Kernkapital, den vom FROB gezeichneten wandelbaren Vorzugsaktien und den Pflichtwandelanleihen, die bis zum 31.12.2014 in Stammaktien umgewandelt werden, zusammensetzt. Finanzinstitute, die weniger leicht Zugang zu den Kapitalmärkten haben, müssen ein Capital principal in Höhe von 10 % der risikogewichteten Vermögenswerte aufweisen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen: a) die Finanzierung auf dem Geld- und Kapitalmarkt entspricht über 20 % der Nettoforderungen aus dem Kreditgeschäft und b) weniger als 20 % des Kapitals werden von privaten Investoren gehalten.

Kreditinstituten, die nicht in der Lage sind, das für die Erfüllung der neuen spanischen Solvenzvorschriften erforderliche Kapital zu generieren oder aus privaten Quellen zu beschaffen, wird der FROB das benötigte Kapital zur Verfügung stellen.

Der FROB ist ein 2009 eingerichtetes öffentliches Instrument, mit dem die Konsolidierung des spanischen Bankensektors gestärkt und gefördert werden soll.

Hintergrundinformationen zum Vorübergehenden Beihilferahmen für Finanzinstitute

Im Dezember 2010 stimmte die Kommission einer Verlängerung der krisenbedingten Sondervorschriften für staatliche Beihilfen zugunsten von Kreditinstituten und anderen Unternehmen mit Kapitalbeschaffungsproblemen bis Ende 2011 zu, wobei sie allerdings die bisherigen Bestimmungen verschärfte (siehe IP/10/1636).

In einer Mitteilung zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten (siehe IP/08/1901) gab die Kommission den Mitgliedstaaten konkrete Leitlinien an die Hand, wie sie die Finanzstabilität durch Sofortbeihilfen zugunsten notleidender Finanzinstitute sichern können.

Auf der Grundlage dieser Mitteilung kann die Kommission Sofortbeihilfen vorläufig genehmigen. Dabei verlangt sie die Vorlage eines Umstrukturierungsplans, der die Wiederherstellung der Rentabilität des betreffenden Finanzinstituts gewährleistet und Ausgleichsmaßnahmen für beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen vorsieht.

Im Juli 2009 erläuterte die Kommission in ihrer Mitteilung zu Umstrukturierungsbeihilfen für Finanzinstitute (siehe IP/09/1180) die Voraussetzungen, unter denen Mitgliedstaaten Kreditinstituten Beihilfen gewähren können, die über sechs Monate hinausgehen:

Die begünstigten Finanzinstitute müssen einen Umstrukturierungsplan umsetzen, der die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität ohne weitere Unterstützung aus Steuergeldern gewährleistet,

die begünstigten Finanzinstitute und ihre Anteilseigner müssen sich angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen

und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zu begrenzen.

Das Memo/11/616 gibt einen Überblick über die Beihilfebeschlüsse, die die Kommission im Rahmen der Finanzkrise bereits erlassen hat, sowie über die noch abschließend zu würdigenden Fälle.

 

© Europäische Union, 1995-2011
Quelle:
europa.eu

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