Neue Politik von EPSO bei offenen Auswahlverfahren im Hinblick auf die Buchung von Zulassungstests, ihre Kommunikation mit den Bewerbern und die Bedingungen in den verschiedenen Testzentren
Zusammenfassung der Entscheidung zum Abschluss der Untersuchung aus eigener Initiative OI/9/2010/RT betreffend das Europäische Amt für Personalauswahl
Am 11. März 2010 hat das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) auf seiner Website neue Vorschriften für offene Auswahlverfahren veröffentlicht. Der Bürgerbeauftragte beschloss, eine Untersuchung dieser Vorschriften aus eigener Initiative einzuleiten. Diesbezüglich fragte er EPSO, (i) ob die kurze Buchungsfrist für computergestützte Zulassungstests bei neuen Auswahlverfahren angemessen und notwendig sei, um das allgemeine Ziel der Verkürzung der Dauer des gesamten Auswahlverfahrens zu erreichen; (ii) weshalb EPSO seine in der Vergangenheit übliche Praxis eingestellt habe, E-Mail-Benachrichtigungen an die persönlichen E-Mail-Konten der Bewerber zu schicken; (iii) welche Maßnahmen EPSO ergriffen habe, um zu gewährleisten, dass für die Bewerber in den verschiedenen Testzentren dieselben Bedingungen gelten; und (iv) ob EPSO in Betracht ziehen würde, Bewerbern die Ergebnisse der Erhebungen über die Zufriedenheit der Bewerber oder andere vorliegende Informationen mitzuteilen, die Aufschluss über den Grad der Zufriedenheit der Bewerber geben könnten.
In seiner Stellungnahme erklärte EPSO, dass die Maßnahme angemessen und notwendig sei, um die Buchungsfrist für die computergestützten Zulassungstests erheblich zu verkürzen und damit das allgemeine Ziel der Verkürzung der Dauer des gesamten Auswahlverfahrens zu erreichen. EPSO führte an, dass man derzeit über die Frage nachdenke, ob die zuvor übliche Praxis, E-Mail-Benachrichtigungen zu verschicken, für das Auswahlverfahren 2011 für Administratoren (Verwaltungsräte) wieder eingeführt werden sollte. EPSO wies ferner darauf hin, dass jedes Testzentrum den minimalen Standardbedingungen entsprach. Und schließlich erklärte sich EPSO damit einverstanden, jedes Jahr die allgemeinen Ergebnisse unterschiedlicher Erhebungen öffentlich bekannt zu machen und den Grad der Zufriedenheit der Bewerber anzugeben.
In seiner Entscheidung vertrat der Bürgerbeauftragte den Standpunkt, dass die Antworten von EPSO auf seine Fragen vollständig und ausführlich waren. Bezüglich der Praxis der E-Mail-Benachrichtigungen hat EPSO diese Praxis für das offene Auswahlverfahren 2011 für Administratoren jedoch nicht wieder eingeführt. Daher brachte er eine weitere Anmerkung an und bat EPSO, ihn zu informieren, sobald EPSO die vorstehend genannte Praxis bei offenen Auswahlverfahren wieder einführen würde. Außerdem schlug der Bürgerbeauftragte vor, dass EPSO darüber nachdenken könnte, dass Bewerber zwar ordnungsgemäß über die Buchungsfrist informiert werden, jedoch nicht in der Lage sind, innerhalb dieser kurzen Frist auf das Internet zuzugreifen, und damit ihre computergestützten Zulassungstests nicht buchen können (zum Beispiel, wenn sie krank werden und dies entsprechend nachweisen). Diesbezüglich brachte er eine weitere Anmerkung an.
Fall : OI/9/2010/RT
Geöffnet am 29.10.2010 – Entscheidung vom 18.05.2011
Rechtsgebiet(e) : Allgemeine, institutionelle und finanzielle Fragen
Art der beklagten Missstände – (1) Verletzung von oder (2) Verletzung von Pflichten in Bezug auf : Verhältnismäßigkeit [Artikel 6 EKGV]
Betreff : Auswahl- und Ausleseverfahren (einschließlich Praktikanten)
© Europäische Union, 1995-2011
Quelle: ombudsman.europa.eu