L 2
55. Jahrgang
5. Januar 2012
Vollständige Ausgabe
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
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Inhalt |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
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VERORDNUNGEN |
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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 3/2012 der Kommission vom 4. Januar 2012 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise |
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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 4/2012 der Kommission vom 4. Januar 2012 zur Änderung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 971/2011 festgesetzten repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle für bestimmte Erzeugnisse des Zuckersektors im Wirtschaftsjahr 2011/12 |
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BESCHLÜSSE |
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2012/1/EU |
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Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2011 zur Ernennung eines deutschen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses |
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2012/2/EU |
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Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2011 zur Ernennung eines dänischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen |
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DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |
C 2
55. Jahrgang
5. Januar 2012
Vollständige Ausgabe
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2012/C 2/01 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (1) |
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2012/C 2/02 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2) |
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2012/C 2/03 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6412 — Evraz/Alrosa/Mining and Metallurgical Company Timir JV) (1) |
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2012/C 2/04 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (1) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2012/C 2/05 |
Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte am 1. Januar 2012: 1,00 % — Euro-Wechselkurs |
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(1) |
Text von Bedeutung für den EWR |
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(2) |
Text von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind |
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Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.