Jan 082012
 

IP/12/1, Brüssel, den 3. Januar 2012

Seit dem 1. Januar lässt die Europäische Kommission den Bürgern, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen nicht mehr acht sondern mindestens zwölf Wochen Zeit, um sich zu neuen Strategien und Rechtsetzungsvorhaben zu äußern. Sie will damit erreichen, dass diese sich bereits in einem frühen Stadium am politischen Entscheidungsprozess der EU beteiligen. Die Kommission hat außerdem einen Benachrichtigungsdienst für angedachte Maßnahmen eingeführt: Organisationen, die sich ins Transparenzregister eintragen, können sich für diesen Benachrichtigungsdienst anmelden, um frühzeitig, d.h. rund ein Jahr vor der Annahme der geplanten Maßnahmen, über die Fahrpläne für neue Initiativen in ihrem jeweiligen Bereich informiert zu werden.

Hierzu sagte Kommissionspräsident José Manuel Barroso:

„Für eine gute Gesetzgebung ist es entscheidend, den Betroffenen genau zuzuhören. Indem wir die Dauer der Konsultationen verlängern, können wir der Stimme der Bürger, Unternehmen und Organisationen mehr Gewicht verleihen; ihre Beiträge helfen uns, die EU-Politik zum Wohle aller zu gestalten.”

Die Kommission hofft, dass der verlängerte Konsultationszeitraum und der neue Benachrichtigungsdienst die Beteiligung insbesondere der Gruppen erhöhen, die sich bisher nur wenig zu Wort melden. So werden beispielsweise KMU-Verbände nun mehr Zeit haben, Befragungen ihrer Mitglieder zu den Auswirkungen neuer Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Unternehmen zu organisieren.

Mit ihrer Initiative zur „intelligenten Rechtsetzung“ will die Kommission Bürger und Unternehmen in den Rechtsetzungsprozess einbeziehen, um sicherzustellen, dass sie bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge sämtliche relevanten Erkenntnisse und Anliegen berücksichtigt.

Weitere Informationen

Laufende öffentliche Konsultationen (Ihre Stimme in Europa)

Geplante Maßnahmen der Kommission (Fahrpläne)

Zum Benachrichtigungsdienst anmelden (Transparenzregister)

 

© Europäische Union, 1995-2012
Quelle:
europa.eu

Autor

Begriff erklären:

Ein oder mehrere Worte markieren, dann können sie sich die Definition im EUWIKI anzeigen lassen

Auf einen bestimmten Absatz verlinken:

Die Shift-Taste zwei mal drücken, daraufhin erscheinen links von jedem Absatz Markierungen, die den Link zu diesem Absatz enthalten.

Neueste Artikel

More in Institutionelle Fragen (3 of 233 articles)


Fall :  1220/2010/(VL)BEH Geöffnet am 05.07.2010 - Entscheidung vom 13.07.2011 Betroffene Einrichtung(en) :  Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften ...