IP/11/1565, Brüssel, 19. Dezember 2011 Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Alleinimporteure und -vertriebshändler für die PKW- und LCV-Marken der Volkswagen AG in Polen (KPI Polska und Skoda Auto Polska) sowie von zwei weiteren polnischen Unternehmen, die einschlägige Finanz- und Versicherungsleistungen anbieten (Volkswagen Bank Polska und Volkswagen Leasing Polska) durch die Volkswagen AG im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.
IP/11/1379, Brüssel, 21. November 2011 Aufgrund ihrer neuen Befugnisse nach Artikel 7a der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie ( MEMO/11/321 ) hat die Europäische Kommission Pläne der polnischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (UKE) gestoppt, die ohne vorherige Marktanalyse Mobilfunk-Zustellungsentgelte für den polnischen Mobilfunkbetreiber AERO2 festsetzen wollte.
IP/11/1308, Brüssel, 7. November 2011 Die Europäische Kommission hat der polnischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, UKE, ihre schwerwiegenden Bedenken mitgeteilt, ob die von UKE vorgeschlagene Regulierung der Zustellungsentgelte für Mobiltelefongespräche mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist das erste Mal, dass die Kommission von ihren neuen Befugnissen nach Artikel 7a der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie (siehe MEMO11/321) Gebrauch macht, um von nationalen Regulierungsbehörden vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen zu …
Brüssel, den 27. Oktober 2011 Die Europäische Kommission unternimmt in zwei Fällen im Zusammenhang mit den Abfallvorschriften rechtliche Schritte gegen Polen. Im ersten Fall hat die Kommission mehrere Mängel bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie in polnisches Recht festgestellt. Im zweiten Fall hat die Kommission Bedenken wegen der nicht angemessenen Umsetzung der EU-Vorschriften …
IP/11/1262, Brüssel, 27. Oktober 2011 Die Europäische Kommission hat Polen und Slowenien aufgefordert, ihr innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen, anhand welcher Maßnahmen sie EU-Vorschriften zur Verbesserung des Schutzes bei Abwicklungssystemen und Finanzsicherheiten auf den Finanzmärkten umsetzen wollen. Die einschlägigen Vorschriften sind in der Richtlinie 2009/44/EG enthalten und mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden.
13 Oktober 2011, 2011-147-DE Die Europäische Investitionsbank (EIB), die den JESSICA-Holdingfonds für Pommern verwaltet, hat heute zwei Vereinbarungen über die Einrichtung von Stadtentwicklungsfonds in Polen unterzeichnet. Die jeweiligen Vertragspartner sind die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) und die Bank Ochrony Środowiska (BOŚ), die als Fondsmanager fungieren werden.
Knowledge4Innovation (K4I) und seine Partner organisieren zum dritten Mal den Europäischen Innovationsgipfel (EIS). Der diesjährige Gipfel findet vom 10. bis 13. Oktober an zwei Orten statt: in Brüssel, unter der Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments und seines Präsidenten Jerzy Buzek und in Warschau als Ministerkonferenz und einer von vier Leitveranstaltungen des polnischen Ratsvorsitzes.
Brüssel, 29. September 2011 Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die Zulassung rechtsgesteuerter Fahrzeuge nach wie vor behindert. Nach den polnischen Rechtsvorschriften muss das Lenkrad auf der linken Seite des Fahrzeugs angebracht sein. Dies führt in der Praxis dazu, dass keine Neuwagen und Gebrauchtwagen mit Rechtssteuerung zugelassen werden …
Das zweitägige Treffen der Staats- und Regierungschefs soll strategische Entscheidungen bezüglich der Form der Östlichen Partnerschaft in den kommenden Jahren herbeiführen. Der Gipfel soll auch ein starkes politisches Zeichen bei der weiteren Vertiefung der Integration mit den östlichen Nachbarn der EU setzen.
Die Veranstaltung wird sich auf das Thema der Betrugsbekämpfung im Bereich des Gesundheitswesens und der Sozialversicherung sowie mit der Maximierung der Ressourcen ("Fighting fraud in healthcare and social security: how to maximise resources?") befassen. In der Europäischen Union dient die Sozialversicherung zum Schutz bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung oder Verwaisen, Alter, Unterkunft und sozialer Ausgrenzung.