Jun 142010
 

Zusammenfassung der Entscheidung zur Beschwerde 2979/2008/VL gegen die Europäische Kommission: Der Beschwerdeführer ist ein schwedischer Staatsbürger, der mit seiner Frau, einer Drittstaatenangehörigen, im Vereinigten Königreich lebt. Sie reisten nach Spanien, wo seiner Frau die Einreise verweigert worden war, da sie nicht im Besitz eines gültigen Schengen-Visums war. Der Beschwerdeführer war der Ansicht, dass es Spanien versäumt habe, Artikel 5 Absatz

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